Schinkenhersteller scheitern

Der Schutzverband will das Produkt besser schützen – der Bundesgerichtshof sieht es anders

 
Foto: Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller
 

Villingen-Schwenningen. Auch künftig muss Schwarzwälder Schinken zwar im Schwarzwald hergestellt sein – er muss dort aber weiterhin nicht geschnitten und verpackt werden. Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs. Damit geht ein 16 Jahre währender Rechtsstreit zu Ende, vorerst zumindest.

Zum Hintergrund: Bereits 2005 hatte der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller beim Deutschen Patent-und Markenamt beantragt, dass neben dem Räuchern auch andere Arbeitsschritte in der geographischen Region Schwarzwald erfolgen müssten. Nur so sollten die Schinken das begehrte Siegel tragen dürfen. Zunächst hatte der Verband auch Erfolg, ein Unternehmen aus Niedersachen legte allerdings Beschwerde ein und der Gerichtsmarathon begann. Der Schutzverband will das aktuelle Urteil prüfen und eventuell in einem finalen Schritt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller mit Sitz in Villingen-Schwenningen wurde 1987 gegründet, seit 1997 besitzt das Lebensmittel eine geschützte Herkunftsbezeichnung – und ist begehrt: 2018 sollen 61 Millionen Kilogramm über die Ladentheken gegangen sein, 85 Prozent davon wurde über Discounter abgesetzt.

Wobei der Streit um Schneiden und Verpacken nicht der einzige Kritikpunkt an der Schinkenherstellung ist. Denn auch die Herkunft der Schweine für den Rohschinken ist nicht geografisch eingrenzt – sonst könnten die Hersteller den Hunger auf die Spezialität auch nicht befriedigen: Nur zehn Prozent der Scheinekeulen sollen aus Baden-Württemberg stammen, 70 Prozent dafür aus dem Bundesgebiet und weitere 20 Prozent aus der EU.

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