"Das Arbeitsrecht behindert den Strukturwandel"

Die Metallarbeitgeber fordern im Rahmen des 19. Villinger Rechtsgesprächs dringende Änderungen – und üben Kritik an Arbeitsminister Hubertus Heil

 
Foto: Südwestmetall
 

Villingen-Schwenningen. Die Metallarbeitgeber mahnen die Politik, notwendige Flexibilisierungen des Arbeitszeitgesetzes anzugehen. "Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu in seinen jüngst veröffentlichten Vorschlägen zur Zukunft der Arbeit leider kein Wort verloren", kritisierte der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Markus Fink. Laut einer Mitteilung sagte Fink weiter: "Dabei sollte auch Minister Heil klar sein, dass unsere Unternehmen mit einem Arbeitszeitrecht aus dem vergangenen Jahrtausend in dem sich gegenwärtig rasant beschleunigenden Strukturwandel nicht bestehen können."

Starre tägliche Höchstarbeitsgrenzen passten einfach nicht mehr zu den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft, erklärte Fink: "Das veraltete deutsche Arbeitszeitgesetz muss deshalb dringend an die EU-Arbeitszeitrichtlinie angepasst werden. Die Richtlinie schreibt eine gesetzliche maximale Wochenarbeitszeit vor, die dann flexibel verteilt werden kann. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit wollen wir dabei aber nicht antasten."

Die von der Regierung angedachten Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen reichten bei weitem nicht aus. "Der Gesetzgeber muss die Arbeitszeitordnung für alle Unternehmen rasch flexibilisieren, nicht nur für tarifgebundene im Rahmen von Öffnungsklauseln", forderte er. Der Verband begrüße es deshalb, dass Bayern jetzt einen Antrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung in den Bundesrat eingebracht habe, sagte der Bezirksgruppen-Geschäftsführer: "Wir hoffen, dass sich auch die baden-württembergische Landesregierung dazu durchringen kann, den Antrag in der Länderkammer zu unterstützen – nachdem der Plan eines eigenen Antrags im vergangenen Jahr am Widerstand der grünen Landtagsfraktion gescheitert ist."

Das 19. Villinger Rechtsgespräch fand in der Südwestmetall-Geschäftsstelle in Villingen-Schwenningen mit Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, öffentlichen Institutionen und dem Rechtswesen statt. Hauptreferent war der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Rüdiger Linck, der über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt und Urlaubsrecht referierte. Die Bezirksgruppe vertritt nach eigener Aussage rund 200 Mitgliedsunternehmen mit zusammen 51.000 Beschäftigten

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