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Gesellschafterversammlungen in Zeiten der Pandemie


Wo?

Webinar

Wann?

25.05.2020, ab 17.00 Uhr

Preis pro Person

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Derzeit sind Versammlungen von mehr als drei Personen außerhalb des eigenen Haushalts unvernünftig – und weitgehend unzulässig. Daher sind auch Gesellschafterversammlungen auf absehbare Zeit nur sehr eingeschränkt möglich.

Der Gesetzgeber hat rasch reagiert und Ende März das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" verabschiedet. Darin enthalten ist unter anderem auch ein Maßnahmenpaket für die Durchführung von Hauptversammlungen und GmbH-Gesellschafterversammlungen in Zeiten physischer Kontaktbeschränkungen.

Diese Neuregelungen und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen für Aktiengesellschaften, GmbHs und Personengesellschaften (einschließlich GmbH & Co. KG) wird im Rahmen eines Webinars zu Gesellschafterversammlungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie am Montag, den 25. Mai 2020, von 17:00 bis 18:30 Uhr vorgestellt.

Die Gesellschaftsrechtler Dr. Barbara Mayer und Dr. Moritz Jenne aus dem Freiburger Büro der FRIEDRICH GRAF VON WESTPHALEN & PARTNER mbB | Rechtsanwälte führen durch die gesetzlichen Erleichterungen, geben Hinweise für die praktische Durchführung von Gesellschafterversammlungen und zeigen Fallstricke auf. Neben den einzuhaltenden Formalien beleuchten sie Möglichkeiten "hybrider" Gesellschafterversammlungen, also der Kombination aus physischer und virtueller Zusammenkunft. Außerdem geben sie Empfehlungen für Neuregelungen, um Gesellschaftsverträge auch über die Corona-Krise hinaus "krisenfest" zu machen.

Die Referenten stehen im Anschluss gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Die Kanzlei freut sich auf eine Anmeldung an jennifer.schenek@fgvw.de.

Die Teilnehmer bekommen rechtzeitig vor dem Webinar einen Link zugesandt.


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