Möbel Rogg: "Wir haben das nicht erwartet"

Das Handelsunternehmen erringt vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Sieg gegen die Corona-Auflagen – und bringt eine andere Branche in Bedrängnis

 
Foto: Karl Rogg GmbH & Co. KG
 

Mannheim/Balingen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof ist auf die Klage des Möbelhauses Rogg eingegangen und hat Beschränkungen der Corona-Verordnungen für den Einzelhandel kassiert. Die Karl Rogg, besser bekannt als Möbel Rogg, hatte als Unternehmen die Klage eingereicht – und wollte eigentlich eine Art Gleichbehandlung von Möbelhäusern sowie Bau- und Gartenmärkten erreichen, im besten Falle sogar eine Verbesserung für den gesamten Handel. Konkret wurden die strengeren Auflagen für den "normalen" Einzelhandel gegenüber den Grundversorgern wie Lebensmittel- oder Dorgeriemärkten, aber eben auch Baumärkten angeprangert, da diese als systemrelevant gelten.

Doch entgegen der Intension ist die Stoßrichtung der Richter in Mannheim eine andere: Sie stießen sich an der Regelung, wonach auch der Buchhandel kurz gesagt unbegrenzt öffnen dürfe – laut Urteil seien diese aber nicht der Grundversorgung zuzuordnen. Deshalb ist für diese Branche nun mit einer Verschärfung der Auflagen zu rechnen.

Ekkehard Gulde, Geschäftsführer der Karl Rogg, zeigte sich nach eigener Aussage von dem Urteil "überrascht". Schließlich sei es nicht beabsichtigt gewesen, gegen den Buchhandel zu schießen. Für ihn ist das Urteil "nicht nachvollziehbar" und weiter: "Wir haben das so nicht erwartet. Für uns ist das unerklärlich."

Generell hält er die seit Monaten anhalten Schließungen und Öffnungen für unverhältnismäßig, da unter anderem für den Handel nur aufwändig zu realisieren. Ohnehin habe man mit den ausgearbeiteten Hygienekonzepten gute Erfahrungen gemacht: "Noch kein Kunde und kein Mitarbeiter ist nachweislich infiziert worden."

Wobei Gulde noch auf einen anderen Umstand hinweist: Der Inzidenzwert und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für einzelne Regionen führen zu durchaus absurden Situationen. So hat der Rogg Standort im Industriegebiet Reutlingen andere Auflagen wie der eines anderen Möbelhauses – obwohl der nur wenige hundert Meter entfernt, aber eben auf einer anderen Gemarkung liegt.

Die Karl Rogg geht zurück auf die Gründung eines Möbelvertriebs durch den gleichnamigen Schreinermeister in Balingen. Heute beschäftigt das Möbelhaus 800 Mitarbeiter und betreibt drei Häuser mit einer Ausstellungsfläche von insgesamt 110.000 Quadratmetern. Rogg gehört nach eigenen Angaben zu den fünf größten Möbelhändlern bundesweit.

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