Demnach sollen es die Finanzämter dulden, wenn Unternehmen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung erst ein Jahr später als bislang verlangt auf elektronischem Weg übermitteln. Die Pflicht zur E-Bilanz wird für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, verlangt. Finanzverwaltung und Unternehmen schafften jedoch die Vorbereitungen nicht rechtzeitig.
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