Verflixtes Geld

Die Volksbank Reutlingen steht in der Kritik: Deren Negativzinsen sorgen bundesweit für Schlagzeilen und nun mahnt auch noch die Verbraucherzentrale das Institut ab. Jetzt macht die Volksbank einen Rückzieher. Die Verbraucherschützer aber lassen nicht locker, ihnen geht es um grundsätzliches.

 
Foto: Michael Bode für econo
 

Reutlingen. Im Streit um die Negativzinsen hat die Volksbank Reutlingen ihren Preisaushang geändert. Das teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit. Allerdings habe das Institut nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb werde man "die Sache rechtlich weiterverfolgen". Zugleich mokiert sich die Verbraucherzentrale am Vorgehen der Volksbank: Die Rücknahme der Negativzinsen per Preisaushang biete den Kunden keine Sicherheit, da "die Änderungen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden" könnten.

Bei der Verbraucherzentrale sieht man das Prozedere grundsätzlicher: "Wir wollen Rechtssicherheit herstellen und damit an andere Institute ein Signal richten." Es gehe um die grundsätzliche Klärung der Zulässigkeit von Negativzinsen.

Ein Bericht des "Handelsblatts" hat den Stein ins Rollen gebracht: Über den Preisaushang wurden Kunden darüber informiert, dass künftig Zinsen für ihre Geldanlagen auf bestimmten Konten fällig werden würden. Bei Girokonten solle beispielsweise ein Minuszins von 0,5 Prozent ab dem ersten Euro gelten. Für Tages- und Festgeldkonten gelten andere Sätze.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun mit einer Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet: "Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig", so Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale. Man habe eine Abmahnung an die Bank geschickt, diese solle das "rechtswidrige Verhalten einstellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben. Bis Ende Juni hat die Volksbank Reutlingen Zeit für eine Reaktion.

Die Bank zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem "Handelsblatt" verschnupft: Die Einführung des neuen Gebührenmodells sei nach rechtlicher Prüfung geschehen und als rechtskonform angesehen worden. Durch die Abmahnung sei "eine neue Sachlage eingetreten", die man nun prüfe. In einem offenen Brief des Vorstands an die Kunden entschuldigt sich das Institut für die negativen Schlagzeilen, betreibt moderate Presseschelte und begründet das Vorgehen mit dem Schutz der Kunden: Es gebe verstärkt Anfragen von Großanlegern, die man mit dem neuen Modell vereinfacht gesagt abschrecken wolle. Allerdings wird nicht erklärt, warum dann Gebühren offensichtlich ab dem ersten Euro fällig werden.

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