Sindelfingen: Breuningerland darf doch erweitern

Gericht watscht Stadt und Regierungspräsidium ab

 
Foto: oh
 

Sindelfingen/Mannheim. Das Einkaufszentrum Breuningerland in Sindelfingen darf nun doch erweitern. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat ein von der Stadt ausgesprochenes Bauverbot aufgehoben. Die Stadt ist darüber nicht gerade traurig.

Denn die Stadt hatte in ihrer ersten Entscheidung die 10.000 Quadratmeter große Erweiterung erlaubt und einen Bauvorbescheid ausgestellt, musste diesen dann aber aufheben – weil das Regierungspräsidium Stuttgart es wollte. 

Die Regionalverwalter waren der Ansicht, dass die Erweiterung gegen den Bebauungs- und den Regionalplan verstoßen würde. Umlandgemeinde müsste daher angehört werden.

Falsch, sagt nun der VGH. Nicht nur sei die Erweiterung möglich und rechtens, die Einschätzung des Regierungspräsidiums also fehlerhaft. Außerdem sei auch der städtische Bebauungsplan fehlerhaft. Der Plan von 1997 und auch sein Vorläufer von 1971 litten an Fehlern, „die zu ihrer Unwirksamkeit führten“, heißt es in einer Mitteilung des VGH.

Während bei Breuninger nun die Vorarbeiten für die Erweiterung starten, muss die Stadt Sindelfingen ihre Hausaufgaben erledigen und den Bebauungsplan überarbeiten.

Und wie reagiert Sindelfingens Oberbürgermeister Bernd Vöhringer? Er gratuliert Breuninger. Das ist paradox, die Stadt war schließlich die Beklagte. Das aber gegen den eigenen Willen, kam die Anordnung, den Bauvorbescheid aufzuheben doch vom Regierungspräsidium. „Das Urteil zeigt, dass Sindelfingen auf der Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt hat“, so Vöhringer weiter.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Vorgang äußern.

Teilen auf

Das könnte Sie auch interessieren