Musterprozess gegen Dienstwagenbesteuerung

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen hat ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht des Bundeslandes angestrengt, um die umstrittene Dienstwagenbesteuerung überprüfen zu lassen.

 
 

Bisher kann der Fahrer eines Dienstwagens ein Fahrtenbuch führen oder pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Der Bund der Steuerzahler argumentiert jedoch, der Bruttolistenpreis liege deutlich über handelsüblichen Preisen. Folglich zahlt der Besitzer des Dienstwagens auch zu viele Steuern. Die Bundesregierung hatte schon 2009 erklärt, die Regelung überprüfen zu wollen.

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