Mehr Macht für Gläubiger

Die Bundesregierung will die Sanierung von Unternehmen erleichtern und verändert das Insolvenzrecht. Econo stellt die Neuerungen vor. Teil 1: Was sich für Gläubiger künftig ändern wird.

 
 

Nicht einmal jedes dritte Unternehmen wird gerettet. Nur 20 bis 30 Prozent der Insolvenzverfahren in Deutschland enden mit einer erfolgreichen Sanierung. Eine traurige Zahl.

Eine Zahl, die sich nun ändern soll. „Wir brauchen eine Kultur der zweiten Chance“, fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dazu haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz: ESUG.

Sie wollen erreichen, dass in Deutschland Insolvenzanträge früher gestellt werden, denn das ist der Hauptgrund für die geringen Sanierungserfolge: Wenn der Antrag kommt, ist das Vermögen des Schuldners meist aufgebraucht. Aber kann ein Gesetz diesen Kulturwandel tatsächlich erreichen?

„Da habe ich meine Zweifel“, sagt Insolvenzverwalter Thorsten Schleich von Schleich & Kollegen. „Es kann aber der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.“ Hierzulande gilt eine Insolvenz immer noch als Niederlage. Auch das Gefühl, den Einfluss auf das Unternehmen zu verlieren, hält vom Gang zum Insolvenzrichter ab.

Auf dieses Gefühl zielen die stärkeren Möglichkeiten einer Eigenverwaltung während der Sanierungsphase ab. Aber auch die Gläubiger sollen mehr Rechte erhalten. So kann künftig das Gericht schon bei der Eröffnung des Verfahrens einen vorläufigen Gläubigerausschuss einrichten, der Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters nehmen kann.

Einigt sich das Gremium einstimmig auf einen Insolvenzverwalter, ist das Gericht an diese Entscheidung gebunden. Erfüllt das insolvente Unternehmen zwei von drei Merkmale - die Bilanzsumme muss bei mindestens 4,84 Millionen Euro liegen, die Umsatzerlöse der vergangenen zwölf Monate mindestens 9,68 Millionen Euro betragen und das Unternehmen muss im Jahresschnitt mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt haben - muss es den Ausschuss zwingend geben.

„Aus meiner Sicht ist das gut“, lobt Insolvenzverwalter Schleich die neuen Regelungen. „Bisher konnten die Gläubiger zwar auch den Insolvenzverwalter mitbestimmen, aber die erste Gläubigerversammlung kam immer so spät im Verfahren, dass schon viel gelaufen war.“

Als einen „Fortschritt“ wertet das auch Dirk Pehl, Insolvenzverwalter bei Schultze & Braun. Aber: „Inwieweit sich dies positiv auf die Sanierung von Unternehmen auswirken wird, wird man abwarten müssen.“ Wegen der hohen Schwellenwerte, sagt Pehl, würden sich die Änderungen nur bei wenigen Insolvenzen tatsächlich auswirken.

Und noch eine Gefahr sehen Pehl und Schleich: Das Einrichten des Ausschusses kostet Zeit, gerade in der wichtigsten Phase eines Insolvenzverfahrens. Nämlich zu Beginn. „Das kann die Achillesferse sein“, sagt Schleich deshalb. Auch Pehl fürchtet, dass der Zeitverzug sich negativ auswirken kann: „Schon zu Beginn werden in einem Verfahren die entscheidenden Weichen gestellt.“

Die Lösung sehen beide Insolvenzverwalter vor allem in einer professionellen Beratung beim Vorbereiten des Insolvenzantrags. Ein vollständiger und gut durchdachter Antrag helfe dabei, Zeit zu sparen. Das Gericht habe dann alle nötigen Unterlagen und könne daher schneller über das Einrichten eines Ausschusses entscheiden. Wichtig sei auch, dass der Schuldner im Vorfeld offen mit seinen Gläubigern über die Situation spricht. Dann könne sogar gleichzeitig sondiert werden, welcher Gläubiger Interesse an einer Mitarbeit im Ausschuss habe.

Kritiker befürchten gerade in diesem Punkt ein Übergewicht von Großgläubigern wie Finanzämtern oder Banken in den Ausschüssen. „Die Gefahr besteht durchaus“, meint Pehl. „Allerdings zeigt sich bislang, dass auch die Großgläubiger nur selten Interesse an der Mitwirkung im Insolvenzverfahren haben.“ Schleich sieht diese Gefahr hingegen nur bedingt. Er verweist auf die gemeinsame Interessenlage: „Es ist selten, dass die Gläubiger unterschiedliche Ansichten haben.“ Die Sanierung wollen schließlich alle. Jetzt muss sich das nur noch in den Zahlen ausdrücken.

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