Elenas Ende

Der elektronische Entgeltnachweis wird eingestellt. Kritiker jubeln, die Wirtschaft ist nicht uneingeschränkt glücklich.

 
 

Es sollte eigentlich alles besser werden durch Elena, den elektronischen Entgeltnachweis. Arbeitgeber mussten monatlich die Meldungen für die Lohnsteuer und zu den Trägern der Sozialversicherung sowie eine Reihe anderer, zum Teil persönlicher Daten ihrer Arbeitnehmer an eine zentrale Sicherungsstelle übermitteln. So sollten Behörden leichter Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld bearbeiten, die Betriebe wiederum von der Erstellung der dafür notwendigen Bescheinigungen entlastet werden. Daraus wird nichts.

Nun, knapp eineinhalb Jahre nach dem Start, ist Elena am Ende. Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium wollen das Verfahren schnellstmöglich einstellen. Als Grund nennen sie „die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur“.

Kritiker halten diese Begründung für vorgeschoben. „Hiermit kam man wahrscheinlich einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor“, lästert Lars-Michael Lanbin, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Steuerberaterverbandes und einer der Kläger gegen Elena.

Dieter Zwernemann, Geschäftsführer Recht und Steuern bei der IHK Region Stuttgart, sieht das differenzierter. Natürlich könne die fehlende Verbreitung der Signaturkarte eine Rolle spielen. Schließlich sollte jeder Beschäftigter und jede Behörde eine solche erhalten. Nur: „Wie sollte sich die Signaturkarte verbreiten, wenn nicht klar war, wer sie ausgibt und wer sie bezahlt?“, fragt Zwernemann.

Er sieht den Abschied von Elena dennoch mit gemischten Gefühlen. „Wir waren für Elena - wenn etliche Komponenten zutreffen.“ So hätte Zwernemann es gerne gesehen, wenn vor dem Start von Elena die Formulare gründlich ausgemistet worden wären. Es gibt 1000 verschiedene Formulare für 100 unterschiedliche Bescheinigungen. Für lediglich fünf davon sollte Elena zunächst Entlastung bringen. Sukzessive sollte dies dann erweitert werden.

Auch Gesetze hätten entschlackt werden können: „Vieles muss nur deshalb so detailliert erfasst werden, weil es das Gesetz so detailliert regelt.“ Herausgekommen wäre dann ein schlankerer Datensatz und man hätte alle Bescheinigungen gleichzeitig in das Verfahren aufnehmen können. „Wenn dann noch gesetzlich sichergestellt gewesen wäre, dass nur diese Daten auch nur für diesen Zweck gesammelt werden, hätte aus Elena etwas werden können.“

Nun aber ist das Verfahren gestoppt und es bleibt offen, ob Elena tatsächlich die versprochenen Entlastungen gebracht hätte. Vor allem aber Kleinbetriebe dürfte Elenas Ende nicht traurig machen. Sie litten besonders unter dem Zeit- und Kostenaufwand der Umstellung. Vielleicht war der aber doch nicht umsonst: Das Bundesarbeitsministerium will ein Konzept erarbeiten, wie Infrastruktur und das Know-how „für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren“ genutzt werden kann.

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